01
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Adeo Solutions SRL (nachfolgend „Adeo“) und ihren Kunden über die Leistungen Recruiting, Anstellung & Payroll und Managed Team. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Adeo ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
02
Vertragsschluss
Angebote von Adeo sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Adeo oder durch den Abschluss eines Einzel- oder Rahmenvertrags zustande. Die Textform (z. B. E-Mail) genügt.
03
Leistungen und Arbeitgeberstellung
Adeo erbringt je nach gewähltem Modell folgende Leistungen:
- Recruiting: Sourcing, Screening und Vorstellung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten; der Kunde stellt selbst an.
- Anstellung & Payroll: lokaler Arbeitsvertrag, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Abführung von Steuern und Sozialabgaben sowie arbeitsrechtliche Compliance im jeweiligen Land.
- Managed Team: Leistungen aus Anstellung & Payroll zuzüglich Recruiting, HR-Administration, Equipment, Onboarding und einem dedizierten Ansprechpartner.
In den Modellen Anstellung & Payroll und Managed Team trägt Adeo im jeweiligen Land die Arbeitgeberfunktion für die eingesetzten Personen — in Rumänien und Serbien über eine eigene Gesellschaft, in Spanien über einen lokalen Beschäftigungspartner — und verantwortet Arbeitsvertrag, Payroll, Sozialabgaben, HR-Administration sowie die personelle Verantwortung (Einstellung, Urlaub, Leistungsgespräche, Bindung). Die Teammitglieder arbeiten aus ihrem Heimatland.
Der Kunde definiert die fachlichen Anforderungen, Ziele und Prioritäten und stimmt sich eng mit dem Team ab. Die laufende Steuerung und Koordination erfolgt über Adeo bzw. die Teamleitung von Adeo.
04
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde wirkt angemessen mit, insbesondere durch ein klares Rollen- und Anforderungsprofil sowie zeitnahe Interviews und Entscheidungen. Recruiting-Leistungen werden als Dienstleistung nach bestem fachlichem Bemühen erbracht; ein bestimmter Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet.
05
Rechtliche Einordnung
Die rechtliche Einordnung der jeweiligen Zusammenarbeit — einschließlich etwaiger nationaler arbeitsmarktrechtlicher Vorgaben im Land des Kunden (in Deutschland z. B. das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG) — wird im Einzelvertrag mit dem Kunden festgelegt und vor Vertragsschluss geprüft. Die Teammitglieder werden von Adeo im jeweiligen Land angestellt und arbeiten von dort; eine Tätigkeit im Land des Kunden ist nicht Gegenstand des Standardmodells.
06
Vergütung und Zahlung
Die Höhe der Vergütung sowie Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot. Gehalt und gesetzliche Arbeitgeberabgaben werden ohne Aufschlag durchgereicht.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen wird ohne Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet (Art. 44 und 196 der Richtlinie 2006/112/EG). Rechnungen sind innerhalb der im Einzelvertrag vereinbarten Frist ohne Abzug zahlbar; im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.
07
Laufzeit und Kündigung
Recruiting-Aufträge sind Einzelaufträge. Für die Modelle Anstellung & Payroll und Managed Team richten sich Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen nach dem Einzelvertrag. Die lokalen arbeitsrechtlichen Kündigungs- und Abfindungsregeln der betroffenen Mitarbeitenden bleiben unberührt und sind vom Kunden zu berücksichtigen.
08
Ersatz von Teammitgliedern
Bedingungen und Fristen für den Ersatz ausscheidender oder ungeeigneter Teammitglieder richten sich nach dem Einzelvertrag. Im Recruiting gilt die dort vereinbarte Ersatzregelung.
09
Geistiges Eigentum
Sämtliche Arbeitsergebnisse der eingesetzten Personen stehen dem Kunden zu. Adeo stellt durch entsprechende Regelungen in den Arbeitsverträgen sicher, dass die erforderlichen Rechte auf den Kunden übergehen, und gewährt dem Kunden auf Anfrage Einsicht in die maßgebliche Klausel. Sind Rechte nicht wirksam übertragen worden, stellt Adeo den Kunden von Ansprüchen Dritter frei.
10
Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
11
Datenschutz
Jede Partei ist eigenständig Verantwortliche(r) für die in ihrem Bereich verarbeiteten personenbezogenen Daten: der Kunde für die von ihm bereitgestellten Daten und Weisungen, Adeo für das Beschäftigungsverhältnis mit den Teammitgliedern. Soweit im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO; bei Verarbeitungen in Drittländern (z. B. Serbien) werden die EU-Standardvertragsklauseln vereinbart.
12
Abwerbeverbot
Der Kunde stellt während der Zusammenarbeit und für zwölf (12) Monate danach von Adeo vorgestellte oder eingesetzte Personen nicht unter Umgehung von Adeo unmittelbar an. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes regelt der Einzelvertrag.
13
Haftung
Adeo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Adeo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Weitere Haftungsregelungen und -begrenzungen richten sich nach dem Einzelvertrag. Diese Klausel ist ein Entwurf und vor Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen.
14
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gilt rumänisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; das Beschäftigungsverhältnis der Teammitglieder unterliegt dem Recht ihres Anstellungslandes. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bukarest, Rumänien. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese Angaben wurden mit Sorgfalt erstellt und werden laufend aktualisiert. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.